PackSafe
Tauchlampen, Lötgeräte
Mengenbeschränkungen: Keine
Erfordert die Genehmigung der Fluggesellschaft.
Viele batteriebetriebene Geräte wie Lampen/Leuchten beim Tauchen und Lötwerkzeuge können starke Hitze erzeugen, die einen Brand auslösen kann, wenn das Gerät versehentlich aktiviert wird. Diese sind mit Genehmigung der Fluggesellschaft im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt, wenn eine Komponente (Batterie, Sicherung, Heizelement) isoliert ist, um eine unbeabsichtigte Aktivierung und Wärmeentwicklung während des Transports zu verhindern.
Wenn der Akku vollständig entfernt wurde, gilt das Gerät nicht als Gefahrgut. Wenn Sie die Batterie jedoch separat transportieren, muss sie gemäß den Bestimmungen für Ersatzbatterien in dieser Tabelle transportiert werden. Jede eingebaute oder Ersatz-Lithiumbatterie darf 2 Gramm Lithiumgehalt bei einer Lithium-Metall-Batterie bzw. 100 Wh bei einer Lithium-Ionen-Batterie nicht überschreiten.
Siehe die Verordnung: 49 CFR 175.10(a)(14)
Sehen Sie sich unseren illustrierten Leitfaden unter Fluggäste und Batterien an (PDF).
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